Von einer Erbengemeinschaft spricht man immer dann, wenn mindestens zwei Personen den Nachlass einer verstorbenen Person teilen müssen. Dies kann aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, aber auch durch eine entsprechende testamentarische Verfügung entstehen. Die Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB) entsteht im Erbfall automatisch und ohne rechtlichen Gründungsakt.
Fragen rund um das Erbe, wie auch der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie, können nur gemeinsam entschieden werden. Was Sie als Teil einer Erbengemeinschaft beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie beachten müssen, erfahren Sie bei uns. Sprechen Sie uns gerne an!
Vorteile einer Erbengemeinschaft
alle Informationen werden allen gleichzeitig zugänglich gemacht, sodass jeder auf dem gleichen Stand ist und Missverständnisse vermieden werden
der Immobilienverkauf wird professionell vorbereitet und begleitet
falls die Parteien auf verschiedenen Standpunkten verharren, hilft eine neutrale Person als Vermittler – gerade auch dann, wenn es emotional wird
schwelende Auseinandersetzungen können geschlichtet und größere Streitereien vermieden werden
nicht nur ein Teil der Erbengemeinschaft ist für den Verkauf verantwortlich, und die anderen unbeteiligt: Der Makler organisiert alle mit dem Verkauf verbundenen Modalitäten, Entscheidungen fallen gemeinsam
der Prozess läuft geordneter, ruhiger, und schneller ab. Größeren Auseinandersetzungen kann so vorgebeugt werden.
Wir sind auch in schweren Zeiten für Sie da!
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