Immobilienverkauf in der Erbengemeinschaft

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Von einer Erbengemeinschaft spricht man immer dann, wenn mindestens zwei Personen den Nachlass einer verstorbenen Person teilen müssen. Dies kann aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, aber auch durch eine entsprechende testamentarische Verfügung entstehen. Die Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB) entsteht im Erbfall automatisch und ohne rechtlichen Gründungsakt. Fragen rund um das Erbe, wie auch der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie, können nur gemeinsam entschieden werden. Was Sie als Teil einer Erbengemeinschaft beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie beachten müssen, erfahren Sie bei uns. Sprechen Sie uns gerne an!

Vorteile einer Erbengemeinschaft

Wir sind auch in schweren Zeiten für Sie da!

Immobilienwert ermitteln

Hier können Sie ganz bequem Online Ihre Immobilie beschreiben und wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie vorab.

Kostenlos und unverbindlich.

Sie möchten eine Gewerbeimmobilie verkaufen? Bitte kontaktieren Sie uns direkt.

SIE HABEN FRAGEN ZUM IMMOBILIENVERKAUF IN DER ERBENGEMEINSCHAFT?