Wenn Sie einen Parkplatz als Sondereigentum der Wohnung verkaufen wollen, müssen Sie einige Dinge beachten:
Der Parkplatz sollte in der Teilungserklärung als Sondereigentum ausgewiesen sein und ist im Grundbuch eingetragen.
Sie müssen den Wert des Parkplatzes ermitteln, indem Sie den Markt vergleichen oder einen Sachverständigen beauftragen.
Der Wert hängt von der Lage, der Größe, dem Zustand und der Nachfrage ab.
Sie müssen einen Kaufvertrag mit dem Käufer abschließen, der alle wichtigen Details wie den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, die Übergabe und die Haftung enthält. Der Kaufvertrag muss ebenfalls vom Notar beurkundet werden.
Sie müssen den Verkauf dem Finanzamt melden und eventuell Spekulationssteuer zahlen, wenn Sie den Parkplatz innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkaufen.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team von
SCHUMACHER-IMMOBILIEN