Kommunale Wärmepläne mit verpflichtenden Maßnahmen geben den geplanten Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch ein wenig Aufschub. So sollen Pläne für Großstädte bis 2026 und Pläne für kleinere Kommunen bis 2028 entworfen werden. Solange keine Wärmepläne vorliegen, gelten die Neuerungen im GEG lediglich für Neubauten. Gleichzeitig dürfen auch hier weiterhin Gasheizungen verbaut werden soweit sie auf Wasserstoff umgerüstet werden können und nicht in Neubaugebieten liegen. Für den Heizungstausch in Bestandsimmobilien gelten die Neuregelungen bis spätestens 2028 noch nicht und nehmen somit den Druck und bevorstehende Belastungen von Haus- und Heimbesitzern. Neubauten welche in Neubaugebieten entstehen, müssen allerdings die Regelungen
des GEG ab 01.01.2024 erfüllen.
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SCHUMACHER-IMMOBILIEN