Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf schriftliche Anfrage.
Zwischen den Hansestädten Rostock und Stralsund liegt die auch als Bernsteinstadt bekannte Kleinstadt Ribnitz-Damgarten. Das Objekt selbst befindet sich hier im Ortsteil Pütnitz. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Banken, Ärzte, Apotheken und vieles mehr sind von hier aus per pedes in nur wenigen Minuten gut zu erreichen. Ribnitz-Damgarten ist darüber hinaus als Tor zur traumhaften Halbinsel Fischland-Darß-Zingst bekannt, welche sich durch ihre langen und feinsandigen Badestrände an der Ostseeküste auszeichnet. Urige Fischerdörfer der Region sind auch auf der Boddenseite mit dem Fahrrad gut zu erkunden.
Das hier zum Verkauf stehende Wochenendhaus wurde ca. 1979 in massiver Bauweise errichtet. Das Objekt verfügt über eine Wohnfläche von etwa 42 m² und befindet sich altersentsprechend in einem mäßigen, baulichen Gesamtzustand.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf schriftliche Anfrage.
- Wochenendhaus freistehend
- Baujahr ca. 1979
- 2 Zimmer zzgl. Wintergarten
- Wohnfläche ca. 42 m²
- Grundstück ca. 330 m² (Pachtland)
- Kaminofen
- Nutzungsrecht Hafen: Liegeplatz 31
- Nutzungsrecht Bootshalle: ca. 20 m²
- Segelyacht inklusive (Jantar 21)
- Baujahr 1990
Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf schriftliche Anfrage.
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(Name, Vorname, Anschrift, Telefon)
Courtagepassus:
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Courtage in Höhe von 3,5 % auf den Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Schumacher-Immobilien und ggf. deren Beauftragte erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
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