22. Juli. 2022

Der Bundesgsetzgeber hat bereits im November 2019 die Grundsteuer verabschiedet, mit welcher der Einheitswert als Berechnungsgrundlage ab dem 01.01.2025 seine Gültigkeit verliert. Die Kommunen dürfen ab 2025 die Grundsteuer nur nach neuem Recht erheben, wofür der Grundbesitz durch die Finanzämter neu zu bewerten ist. Daher sind alle Grundstückseigentümer bis zum 31.10.2022 verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt elektronisch einzureichen.

Welche Daten eingereicht werden müssen sowie weitere Informationen, Flyer und Ansprechpartner unserer Gemeinde finden Sie unter nachfolgendem Link:

Informationen zur Grundsteuerreform der Gemeinde Graal-Müritz

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