
Hintergrund: Was ist das Heizungsgesetz überhaupt?
Das sogenannte Heizungsgesetz ist in Wahrheit Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit 2020 geltende Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und deren Heizsystemen bündelt. Es beinhaltet Vorgaben, wie Heizungen erneuerbare Energie nutzen sollen und wie der Austausch alter, ineffizienter Heizsysteme gesteuert wird. Das Ziel ist, sowohl die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor drastisch zu reduzieren als auch die Transformation hin zu klimafreundlichen Heiztechnologien zu beschleunigen.
Was im Sprachgebrauch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wird, betrifft insbesondere die verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen und unterschiedliche Übergangsfristen für bestehende und neue Anlagen.
Zentrale Regelung 2026: Die 65-Prozent-Quote
Ein Kernpunkt der bisherigen gesetzlichen Regelung ist die sogenannte 65-Prozent-Vorgabe:
Alle neu eingebauten Heizsysteme müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das wirkt sich besonders auf Neubauten und spätere Heizsystemerneuerungen aus.
Für das Jahr 2026 wird diese Regel sehr relevant, weil sie erstmals bei Bestandsgebäuden greift, sobald eine kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern – darunter Berlin, Hamburg, München oder Köln – müssen die Wärmepläne bis 30. Juni 2026 vorliegen. Danach dürfen dort keine reinen Gasheizungen mehr neu installiert werden, weil sie die 65-Prozent-Quote nicht erfüllen. Das gilt für über 80 deutsche Städte. Praxisbeispiel:
In einer Stadt wie München oder Frankfurt dürfen ab Juli 2026 keine ausschließlich fossil betriebenen Gasheizungen mehr eingebaut werden, sobald der kommunale Wärmeplan rechtswirksam ist. Eigentümer müssen dann auf hybride oder erneuerbare Lösungen ausweichen.
Reformpläne: Neues Gesetz mit neuer Ausrichtung
Die Bundesregierung plant für Frühjahr 2026 eine grundlegende Überarbeitung des GEG bzw. des Heizungsgesetzes. Nach monatelanger Debatte haben CDU/CSU und SPD vereinbart, das bisherige Gebäudeenergiegesetz nicht mehr als solches fortzuführen, sondern es in ein Gebäudemodernisierungsgesetz zu überführen. Dieses soll technologieoffener, flexibler und insgesamt einfacher in der Anwendung werden.
Der Gesetzesentwurf soll bis Ende Februar 2026 vom Kabinett beschlossen werden. Ziel ist unter anderem, mehr Heiztechnologien – etwa Wärmepumpen, Hybridlösungen, Biomasse, Wasserstoffsysteme – gleichberechtigt zu behandeln, statt allein auf die Pflichtquote zu setzen. Politisch ist dieser Reformprozess umstritten: Während Teile der CDU Änderungen an der 65-Prozent-Vorgabe bevorzugen und stärker technologieneutral gestalten wollen, warnen grüne Politiker vor Rückschritten beim Klimaschutz, sollte die Verpflichtung gelockert werden.
Übergangsfristen und praktische Auswirkungen
Bestand vs. Neubau
Neubauten: Die 65-Prozent-Regel gilt bereits und zwingt Eigentümer zu Anlagen mit hohem Anteil erneuerbarer Wärme.
Bestandsgebäude: Die Verpflichtung greift erst nach kommunaler Wärmeplanung. In Großstädten ist dies spätestens Mitte 2026 zu erwarten, in kleineren Kommunen bis Mitte 2028.
Fossile Heizungen weiter nutzbar – aber mit Strukturwandel
Auch 2026 dürfen Hauseigentümer bestehende Gas- oder Ölheizungen weiterhin nutzen und reparieren, solange diese funktionieren. Eine generelle Austauschpflicht besteht derzeit nicht, außer im Fall irreparabler Anlagen. Komplett verboten werden fossile Heizsysteme erst ab 2045.
Förderbedingungen
Parallel zur gesetzlichen Verpflichtung gibt es umfangreiche staatliche Förderprogramme über die KfW oder das BAFA. Die Zuschüsse für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme liegen häufig zwischen 30 % und 70 %, je nach Art der Anlage, Einkommen und Zeitpunkt des Einbaus.
Ökonomische und politische Kontexte
Die Debatte um das Heizungsgesetz ist nicht nur technische Regulierung, sondern auch Teil einer breiteren gesellschaftlichen Diskussion über Klimapolitik, Energiepreise, Wohnkosten und staatliche Vorgaben. Kritiker sehen in strengen Vorschriften einen „Heizhammer“, der Hauseigentümer überfordert oder hohe Kosten erzeugt, während Befürworter betonen, dass eine klimafreundliche Wärmeversorgung langfristig Kosten senkt und Versorgungssicherheit erhöht.
Fazit: Was 2026 wirklich zählt
Kommunale Wärmeplanung wird entscheidend: Spätestens 30. Juni 2026 tritt in Großstädten die verbindliche 65-Prozent-Regel für neue Heizungen in Kraft.
Neues Gesetz auf dem Weg: Das Heizungsgesetz soll 2026 durch ein moderneres, technologieoffeneres Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt werden.
Förderlandschaft bleibt wichtig: Staatliche Zuschüsse bleiben zentral für die Wirtschaftlichkeit der Heizungsmodernisierung.
Bestandsanlagen können weiterlaufen: Alte Gas- und Ölheizungen bleiben vorerst zulässig, müssen aber mittelfristig ersetzt werden, wenn sie ausfallen oder neue Vorgaben greifen.
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