11. Dezember. 2023

Die EU hat beschlossen, auf die Sanierungspflicht in der Gebäuderichtlinie zu verzichten. Das Vorhaben war aufgrund möglicher hoher Kosten für Immobilienbesitzer sehr kontrovers diskutiert worden. Dies bedeutet, dass es keine verbindlichen Vorgaben mehr gibt, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Die Entscheidung wurde getroffen, um den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität zu geben und den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dennoch soll bis 2035 ein großer Teil der Energie in Gebäuden eingespart werden, im Schnitt um 20 % – 22 %. Es wird empfohlen, weiterhin in die Sanierung von Gebäuden zu investieren, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Klimawandel zu bekämpfen.

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