In Deutschland gibt es eine Erbschaftssteuer, die auf den Wert des geerbten Vermögens erhoben wird. Die Höhe der Steuer hängt von der Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad des Erben ab. Ehepartner und Kinder haben in der Regel einen höheren Freibetrag als andere Verwandte oder Nicht-Verwandte. Wenn Sie Vermögen an eine andere Person verschenken, kann auch eine Schenkungssteuer anfallen. Auch hier hängt die Höhe der Steuer von der Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad des Empfängers ab.
In Bezug auf nichteheliche Lebenspartner gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Wenn Sie Ihrem Partner Vermögen vererben oder schenken möchten, kann dies steuerliche Auswirkungen haben. In Deutschland haben nichteheliche Lebenspartner keinen Anspruch auf den höheren Freibetrag, den Ehepartner genießen. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren, z.B. durch eine Schenkung zu Lebzeiten oder durch eine sogenannte „Berliner Testamentsklausel“ in Ihrem Testament.
Was ist eine Berliner Testamentsklausel?
Eine Berliner Testamentsklausel ist eine spezielle Klausel in einem Testament, die es Ehepartnern ermöglicht, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Wenn der erste Ehepartner stirbt, erbt der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen. Erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners geht das Vermögen an die Kinder oder andere Erben über.
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